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1. vereinfachte Umwelterklärung zur 1. Umwelterklärung
der
Kahler Gewürze GmbH, Germaniastr. 29/30, 12099 Berlin

Juni 2001

Die Durchführung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach EU-Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 wurde mit Mitteln des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unter der Projektnummer 59053/1 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

1. vereinfachte Umwelterklärung zur 1. Umwelterklärung

Inhaltsverzeichnis:
  1. Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung
  2. Die Umweltpolitik der Kahler Gewürze GmbH
  3. Auswertung und Analyse
  4. Das Umweltmanagementsystem der Kahler Gewürze GmbH
  5. Qualifizierung und Verantwortung
  6. Umweltbetriebsprüfung
  7. Vorlagetermine der Umwelterklärung und vereinfachter Umwelterklärung
  8. Öko-Bilanz und Umweltauswirkungen
  9. Umweltziele und Umweltprogramm

1. Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung

Durch die "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" existiert für gewerbliche Unternehmen ein Anreiz zur Einführung und Begutachtung einer umweltorientierten Unternehmensführung. Die Verordnung gilt seit April 1995 in allen Mitgliedsstaaten der EU. Grundlage der Öko-Audit-Verordnung ist das "Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung".

Die Öko-Audit-Verordnung soll bewirken, dass mehr Unternehmen sich ihrer Verantwortung für die natürliche Umwelt bewußt und dazu angeregt werden, ihre Umweltschutzleistungen kontinuierlich zu verbessern. Mit der Verordnung zum EU-Umwelt-Audit steht erstmals europaweit ein standardisiertes Konzept zur Verfügung, betriebliche Umweltmanagement-Systeme zu entwickeln und in die betriebliche Praxis einzuführen.

Ablauforganisation der Öko-Audit-Verordnung:

Die Kahler Gewürze GmbH beteiligt sich an diesem Gemeinschaftssystem und unterrichtet mit vereinfachten Umwelterklärungen zu den bestehenden Umwelterklärungen regelmäßig die Öffentlichkeit über den betrieblichen Umweltschutz.

Als Ansprechpartner für weitere Informationen über das eingeführte Umweltmanagementsystem des Unternehmens steht allen Interessenten der Umweltmanagementbeauftragte Herr Socha zur Verfügung.Der Umweltmanagementbeauftragte vertritt das Unternehmen auf Landes- und Bundesebene in den Gremien, die auf dem Gebiet des Umweltmanagements tätig sind.

Auch in Zukunft wird sich das Unternehmen in regelmäßigen Abständen einer Umweltbetriebsprüfung unterziehen und damit seine Anstrengungen bei der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes bewerten.

2. Die Umweltpolitik der Kahler Gewürze GmbH

Die Geschäftsführung der Kahler Gewürze GmbH trägt die Verantwortung für die Umsetzung der von ihr im folgenden dargelegten Umweltpolitik sowie der daraus abgeleiteten Umweltziele und des Umweltprogramms. Sie übernimmt zugleich die Verpflichtung, die Umweltpolitik auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu verwirklichen und zu beachten und einen ständigen Verbesserungs- und Erweiterungsprozeß aufrechtzuerhalten. Die Bewahrung der vorhandenen natürlichen Lebensbedingungen ist eine der Hauptaufgaben, die sich unser Unternehmen gestellt hat. Die Beachtung und der Schutz der Wechselwirkungen zwischen Natur, Gesellschaft und Wirtschaft und der Zusammenhänge im Rahmen eines globalen, ökologisch zu steuernden Gesamtsystems bilden dabei einen wesentlichen Gesichtspunkt.

Als Unternehmen der Lebensmittelindustrie verpflichtet sich die Firma Kahler Gewürze GmbH, Gleichgewicht und Artenvielfalt des ökologischen Systems zu bewahren und zu schützen. Der schonende Umgang mit den verfügbaren Ressourcen Wasser, Luft und Boden sowie Flora und Fauna entspricht unserer Überzeugung. Für die Stärkung des Bewusstseins aller Menschen für den Umweltschutz durch Information und Ausbildung unternehmen wir mit anderen Institutionen und Unternehmen alle Anstrengungen. Als Hersteller von Nahrungsmitteln fühlen wir uns in besonderem Maße dazu verpflichtet, die menschliche Gesundheit zu schützen und allen damit verbundenen Problemen durch Sorgfalt und Umsicht vorzubeugen.

Auf der Grundlage dieser wesentlichen Erkenntnisse verpflichten wir uns, nach folgenden Umweltgrundsätzen zu handeln:

  1. Der Umweltschutz gehört zu unseren vorrangigen Unternehmenszielen, er ist Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.
  2. Der Umweltschutz ist in unserem Unternehmen eine wesentliche Führungsaufgabe. Wir sichern ständig, dass der Umweltschutz in allen Funktionen und auf allen Ebenen unseres Unternehmens in konkrete Ziele und Arbeitsanweisungen umgesetzt wird.
  3. In unserem Unternehmen haben wir ein Umweltmanagementsystem installiert und entsprechende Beauftragte berufen. Damit stellt unser Unternehmen sicher, dass die Umweltgesetze und -vorschriften bei allen Aktivitäten und Entscheidungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Durch über die Vorschriften hinausreichende Maßnahmen in Relation zu unseren Möglichkeiten und den bestehenden Notwendigkeiten tragen wir den Fragen des Umweltschutzes verstärkt Rechnung.
  4. Unser Unternehmen legt periodisch Rechenschaft über den Stand des Umwelt-schutzes ab, um Schwachstellen zu erkennen, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und erreichte Fortschritte zu dokumentieren. Dies erfolgt in Form von Umweltbetriebsprüfungen und deren Auswertung im Rahmen der Beratungen und Reviews der Geschäftsführung.
  5. Die Motivation aller Mitarbeiter unseres Unternehmens zum Umweltschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben, die die Geschäftsführung im Unternehmen übernommen hat. Wir informieren unsere Mitarbeiter ausführlich über Umweltaspekte und motivieren sie zu umweltbewusstem Verhalten im Unternehmen und im privaten Bereich. In unseren UM-Workshops und UM-Informationsblättern wird periodisch, motivierend auf das Thema Umweltschutz eingegangen.
  6. Die Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für uns eine zentrale Aufgabe, die im Mittelpunkt unserer Umweltschutzbemühungen steht. Dementsprechend sorgen wir für eine ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und ein gesundes Arbeitsklima.
  7. Bei der Entwicklung unserer Produkte und bei Veränderung und Neukonzipierung unserer Verfahren steht die Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Mittelpunkt aller Aktionen. Wir setzen Rohstoffe, Energie, Wasser und sonstige Materialien sehr sparsam sein. In Verbindung damit tragen wir vorrangig den Problemen der Verwertung von Stoffen, die beim Einsatz unserer Produkte in anderen produzierenden Unternehmen oder Gewerbebetrieben bzw. im Rahmen der Konsumtion am Ende des Prozesses übrigbleiben, verstärkt Rechnung.
  8. Die Geschäftspartner unseres Unternehmens beziehen wir in unsere Bemühungen um einen verbesserten Umweltschutz ein. Wir bemühen uns, bei unseren Lieferanten darauf einzuwirken, dass die Einhaltung bestimmter Umweltstandards und Nachweise über die umweltgerechte Entstehung der Zulieferprodukte erbracht werden kann. Unsere Kunden unterrichten wir über unsere umweltschonenden Maßnahmen und bemühen uns um ihre Mitwirkung entsprechend ihren Möglichkeiten.
  9. Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zum Umweltschutz sind für uns Mindestanforderungen. Unser Bestreben geht dahin, in unserem Unternehmen ein wesentlich höheres Niveau des Umweltschutzes zu erreichen, als in den gesetzlichen Vorgaben enthalten. Deshalb orientieren wir uns im Umweltschutz immer an den Vorreitern auf diesem Gebiet und sind bestrebt, selbst diese Rolle zu übernehmen.
  10. Wir stellen uns auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu jeder Zeit dem Dialog mit der Öffentlichkeit. Alle Medien erhalten von uns umweltrelevante Informationen über unser Unternehmen. Die progressive Zusammenarbeit mit den Behörden, Vereinen, Parteien, Verbänden und anderen Institutionen auf dem Gebiet des Umweltschutzes stellt für uns eine ständig zu erfüllende Herausforderung und Aufgabe dar.

3. Auswertung und Analyse

Im Rahmen der durchgeführten Auswertungen wurden während der Implementierung unseres Umweltmanagementsystems folgende Festlegungen getroffen:

4. Das Umweltmanagementsystem der Kahler Gewürze GmbH

"Ein Unternehmen muss mit allen seinen Aktivitäten auf dem Prüfstand einer kritischen Öffentlichkeit bestehen können." (Zitat aus: Umweltbewusstes Management, Blottner-Verlag, Taunusstein)

Diese Philosophie deckt sich mit dem Verständnis der Geschäftsführung, dass sie den Fragen des Umweltschutzes in den Phasen ihrer Geschäftstätigkeit entgegenbringt. Mit dem Schritt der Validierung des im Unternehmen installierten Umweltmanagementsystems stellt sie dieses System nach dem Qualitätsmanagementsystem auf den Prüfstand der allseitigen Beurteilung.

Die Dokumentation des Umweltmanagementsystems erfolgt in vier Ebenen:

Das Umweltmanagementsystem ist Teil des für das Unternehmen in die Praxis umgesetzten verknüpften Qualitäts- und Umweltmanagementsystems, das der Öffentlichkeit präsentiert wird. Aufbau und Wirkungsweise dieses Umweltmanagementsystems erfüllt alle Anforderungen der Norm DIN EN ISO 14001 und der EG Öko-Audit-Verordnung 1836/93. Aufbau und Wirkungsweise des Qualitätsmanagementsystems erfüllt alle Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001. Den Forderungen der DIN EN ISO 9001 elementeweise zugeordnet sind die erforderlichen Regelungen zum Umweltmanagement. Dies erfolgte unter gleichzeitiger Heranziehung der EG Öko-Audit-Verordnung 1863/93 und der Norm DIN EN ISO 14001 mit dem nachfolgend dargestellten Organisationssystem.

Organisation des Umweltschutzes innerhalb der Firma Kahler Gewürze GmbH:

5. Qualifizierung und Verantwortung

Die Qualifizierung auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist elementare Notwendigkeit zur Wahrnehmung von Verantwortung auf diesem Gebiet. Die Verantwortung für den Umweltschutz im Unternehmen trägt die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist neben der Qualität der Produkte und Dienstleistungen für die Umweltpolitik und die Umsetzung der davon abgeleiteten Ziele verantwortlich. Die Funktionstüchtigkeit und Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems wird von ihr anhand der Ergebnisse der Umweltbetriebsprüfungen, internen Audits und regelmäßig durchgeführten Reviews bewertet und dokumentiert. In Auswertung dessen, um jederzeit die für das Unternehmen geltenden umweltrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes zu erreichen, wird an der ständigen Aktualisierung und Aktivierung des Umweltmanagementsystems gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung von Qualifizierungsmassnahmen für die jeweiligen Verantwortlichen sowie für alle Mitarbeiter unerlässlich. Diese Arbeiten wurden im Zeitraum der Einführung des UMS in hoher Qualität erfüllt.

Die wichtigsten Positionen im Umweltmanagementsystem sind mit dem Geschäftsführer und dem Umweltmanagementbeauftragten besetzt, der für den Bereich Umweltmanagementsystem mit dem Geschäftsführer gleichgestellt ist. Im Unternehmen ist eingeführt und durchgesetzt, dass der Umweltmanagementbeauftragte in allen umweltrelevanten Problemen als direkter Vertreter des Geschäftsführers auftritt und von den Mitarbeitern als solcher akzeptiert wird.

Zur speziellen Überwachung der wesentlichsten direkten Umweltschutzaufgaben auf Basis der normativen und gesetzlichen Vorgaben wurde von der Geschäftsführung ein Umweltschutzbeauftragter berufen. Der Umweltschutzbeauftragte ist nebenamtlich zur Realisierung der Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen eingesetzt und untersteht in dieser Funktion dem Geschäftsführer direkt. Seine Hauptaktivitäten sind auf die Fragen der Abfallproblematik, des Energiemanagements, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Umgangs mit Gefahrstoffen gerichtet.

Seine Tätigkeit wird unterstützt durch die nebenamtlich berufenen Überwachungsstellen

6. Umweltbetriebsprüfung

Im Zusammenhang mit dem bereits eingeführten Qualitätsmanagementsystem der Firma Kahler-Gewürze GmbH werden jährlich mehrere Betriebsprüfungen durchgeführt.

Die Betriebsprüfungen werden

Die in den monatlichen durchzuführenden Betriebsrundgängen festgestellten Abweichungen und die sich daraus ergebenen Festlegungen werden in den quartalsweise durchzuführenden Leitungsaudits auf ihre Bearbeitung und Realisierung kontrolliert.Die Betriebsrundgänge werden auf der Grundlage beiliegender Checklisten durchgeführt.

Diese Fakten werden ebenfalls im Jahresbericht zur Umweltbetriebsprüfung berücksichtigt.

Der Bericht über die Umweltbetriebsprüfung für das Jahr 1999 liegt vor.

Die nächste unfassende Betriebsprüfung einschl. der Erstellung eines entsprechenden Berichtes wird im Zusammenhang mit der jährlichen Prüfung der Erfüllung der Aufgaben des Umweltprogramms bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführt.

Die Betriebsprüfung wird nach folgenden Schwerpunkten durchgeführt:

Die Kahler Gewürze GmbH begann im Jahre 1997 die Fragen des Umweltschutzes unter dem Aspekt des Aufbaus eines Umweltmanagementsystems in Ergänzung zum zertifizierten Qualitätsmanagementsystem zu überprüfen.

Die erste Umweltprüfung wurde im Januar 2000 unter Beteiligung eines externen Beratungsbüros als erste Bestandsaufnahme aller umweltrelevanten Vorgänge im Unternehmen durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Umweltprüfung, erhielten wir eine konkrete Übersicht über die Umweltauswirkungen am Standort. Aufbauend auf den Ergebnissen wurden die ersten Umweltzielstellungen und unser erstes Umweltprogramm erarbeitet. Gleichzeitig flossen wesentliche Erkenntnisse aus der Umweltprüfung in das vorstehend beschriebene Umweltmanagementsystem ein.

Auf der Grundlage von Umweltpolitik und Umweltzielstellungen wurde am 20. Februar 2000 das erste Umweltprogramm erstellt. Dieses Umweltprogramm legt die erforderlichen umweltrelevanten Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten und Angabe der erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel fest. Das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2002.

7. Vorlagetermine der Umwelterklärung und vereinfachter Umwelterklärung

Die Validierung der 2. Umwelterklärung muss bis spätestens zum 31. Oktober 2003 erfolgt sein. Vereinfachte Umwelterklärungen werden jährlich erarbeitet und bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

8. Öko-Bilanz und Umweltauswirkungen

Die Bewertung eines Unternehmens in Hinsicht auf seine Rolle im Umweltschutz kann nur auf Basis aussagefähiger Zahlenwerte erfolgen. Der vorliegende 8. Abschnitt der 1. vereinfachten Umwelterklärung ist in Verbindung damit die konzentrierte mathematisch ausgewiesene Nachweisführung über die Umweltauswirkungen des Unternehmens. Vorrangig an diesen Darstellungen wollen und werden wir uns in den Folgejahren messen lassen, wie wir dem Umweltschutz entsprechend allen Forderungen der Öko-Audit-Verordnung nachkommen und unsere, in der Umwelterklärung vorgegebene freiwillige Selbstverpflichtung zur ständigen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes erfüllen.

8.1. Produktionsentwicklung

Die hohe Qualität der hergestellten Gewürzmischungen und die engagierte, zielstrebige und fleißige Arbeit aller Mitarbeiter unseres Unternehmens in Verbindung mit den mit uns kooperierenden Vertretungen haben dazu geführt, daß die Produktionszahlen unseres Unternehmens, welche markttypischen Schwankungen unterliegen, tendenziell positive Trends aufweisen.

Produktionsentwicklung:

8.2. Input-Output-Bilanz

In der nachfolgend dargestellten Input-Output-Bilanz halten wir die wesentlichen Stoffströme, die in unser Werk eingehen und aus diesem herausgehen, fest. Durch diese Input-Output-Bilanz schaffen wir uns die erforderliche Übersicht über die ökologischen Konsequenzen, die mit der Produktionsdurchführung in unserem Unternehmen verbunden sind. Sie gibt uns die Möglichkeit für eine ständige Kontrolle der in beiden Richtungen laufenden Stoffströme in quantitativer Hinsicht. Die Daten der Bilanz wurden und werden im Unternehmen auf der Grundlage der im Zuge des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems angelegten Datenerfassungen ermittelt und sind damit objektiv bewertbar.

Kontenrahmen zur Input-/Output-Bilanz:

9. Umweltziele und Umweltprogramm

Die Umweltziele sind für die Kahler Gewürze GmbH erstmalig für den Zeitraum Januar 2000 bis Dezember 2002 festgelegt worden.

Sie wurden in ihrer Erstfassung wie folgt fixiert:

Die vorstehenden Umweltziele wurden durch einen Maßnahmenkatalog, der im Umweltprogramm des Unternehmens bis Dezember 2002 festgeschrieben wurde, untersetzt. Das Umweltprogramm weist Verantwortliche, Termine und bereitgestellte Mittel aus, so daß das Erreichen der Umweltziele gewährleistet wurde.

Umweltprogramme werden kontinuierlich für einen Zeitraum von 2 Jahren erstellt, jährlich abgerechnet und fortgeschrieben. Über die Ergebnisse und Vorhaben wird die Öffentlichkeit in der Umwelterklärung/vereinfachte Umwelterklärung informiert.